ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

BrigitteHome GmbH

Steiner Landstraße 70, 3500 Krems an der Donau, FN 467690f

Online-Shop: www.brigittehome.com

 

  1. Präambel

BrigitteHome GmbH betreibt in 3500 Krems an der Donau, Steiner Landstraße 70, ein Unternehmen, das sich unter anderem auf handgefertigte Fliesen spezialisiert. Die hergestellten Erzeugnisse werden in den Manufakturen angefertigt und sind Unikate, die auch über einen Online-Shop, unter der Website www.brigittehome.com angeboten werden.

 

  1. Geltungsbereich und Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“):
    1. Die vorliegenden AGB der Auftragnehmerin gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte der Auftragnehmerin, sowie für sämtliche Verkäufe von Waren durch die Auftragnehmerin, insbesondere jener im Online-Shop (brigittehome.com). Alle Lieferungen und Leistungen der Auftragnehmerin erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB in ihrer jeweils geltenden Fassung.
    2. Einkaufs-, Liefer- und allfälligen sonstigen (allgemeinen) Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen; derartige Bedingungen des Kunden gelten nicht.
    3. Durch Übermittlung und Absendung der Bestellung erklärt der Kunde ausdrücklich, geschäftsfähig zu sein und seine Daten wahrheitsgemäß und vollständig bekannt gegeben zu haben.

 

  • Vertragsabschluss, Bestellung
    1. Sämtliche Angebote der Auftragnehmerin, insbesondere jener im Online-Shop, stellen Aufforderungen zum Kauf dar, die rechtlich nicht verbindlich sind.
    2. Die Anfrage des Kunden zur Erstellung eines Anbots ist unverbindlich. Die Auftragnehmerin unterbreitet dem Kunden hierzu ein verbindliches Anbot in Textform (z.B. per E-Mail), welches innerhalb von 5 Tagen angenommen werden kann. Die Annahmeerklärung hat schriftlich (z.B. per E-Mail) zu erfolgen. Erst nach erfolgter Annahme des Anbots durch den Kunden wird die Auftragnehmerin verpflichtet, den Auftrag zu erfüllen.
  1. Mit der Absendung der Bestellung im Online-Shop erklärt der Kunde verbindlich die Annahme des Anbots, wodurch der Vertrag mit der Auftragnehmerin abgeschlossen wird.

Vor Absenden der Bestellung im Online-Shop hat der Kunde nochmals die Möglichkeit, sämtliche Angaben zu überprüfen, zu ändern bzw. den Kauf abzubrechen.

  1. Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Der Kunde hat daher sicherzustellen, dass die von ihm bei der Auftragnehmerin hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang des E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

 

  1. Für die Annahme der Bestellung durch die Auftragnehmerin sind die Daten des Kunden erforderlich, die eine Identifizierung, Kontaktaufnahme und ordnungsgemäße Rechnungsstellung ermöglichen. Unvollständige, falsche oder ungenaue Angaben über Daten werden nicht akzeptiert, die Auftragnehmerin ist in diesem Fall berechtigt, die Bestellung nicht anzunehmen bzw. abzulehnen. Wenn die vom Kunden angegebenen Daten nicht der Realität entsprechen oder einer Bestimmung in den AGB widersprechen, ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Bestellung ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder anschließend zu stornieren. Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, die vom Kunden angegeben Daten auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
  2. Die Auftragnehmerin trägt keine Verantwortung für die Konformität der vom Kunden angegebenen und zusammengestellten Waren, Materialanforderungen, Konsignation, Abmessungen und Berechnungen. Es ist Pflicht und Verantwortung des Kunden, Bestellparameter gemäß dem Zweck der Installation zusammenzustellen und zu bestellen. Daher wird der Kunde darauf aufmerksam gemacht, das erhaltene Anbot und die Bestellung hinsichtlich der technischen Angaben detailliert und gründlich zu lesen. Die Auftragnehmerin haftet nicht für fehlerhafte Angaben des Kunden.
  3. Wenn der Vertrag zwischen dem Kunden und der Auftragnehmerin abgeschlossen wurde, sind spätere Änderungen nur auf der Grundlage einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung (z.B. per E-Mail) bis spätestens zum Zeitpunkt der Vorauszahlung möglich. Nach erfolgter Zahlung des Vorschusses kann die Auftragnehmerin eine neuerliche Anfrage des Kunden nur mehr als neue Bestellung bearbeiten, sodass die Auftragnehmerin darüber ein neues Anbot zu erstellen hat, wobei der Basis-/Stückpreis vom ursprünglichen Preis abweichen kann. Die neuerliche Anfrage des Kunden kann daher nur als neuer Vertrag abgeschlossen werden.

 

  1. Rücktrittsrecht/Widerrufsrecht
  2. Die Auftragnehmerin kann vom abgeschlossenen Vertrag aus folgenden Gründen zurücktreten:
    • wenn der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt;
    • wenn Informationen über den Kunden bekannt werden, die deren Zahlungsfähigkeit in Frage stellen;
  1. Der Kunde kann nach Annahme des Anbots bzw. abgesendeter Bestellung vom Vertrag nicht mehr zurücktreten bzw. die Bestellung nicht mehr stornieren. Der Kunde kann vom Vertrag nur für den Fall mangelhafter Leistung durch die Auftragnehmerin zurücktreten. Für den Fall des grundlosen Rücktritts vom Vertrag durch den Kunden, ist dieser verpflichtet, den Kaufpreis zur Gänze zu bezahlen.
  2. Bei Ausübung des Rücktrittsrechts durch den Kunden kann die Auftragnehmerin die Rückzahlung verweigern, bis sie die Ware wieder zurückerhalten oder bis der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

 

 

 

  1. Zahlungskonditionen, Zahlungsverzug
    1. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung durch den Kunden. Sämtliche angegebenen Preise sind Richtwerte und freibleibend, unverbindlich sowie jederzeit änderbar. Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, bei Legung des Preisanbots einen anderen Preis für die Waren festzulegen. Die Gewährung von Rabatten unterliegt der individuellen Entscheidung der Auftragnehmerin, die Höhe des Kaufpreises hängt von der bestellten Menge und vom gewünschten Liefertermin ab.
    2. Bei auf Paletten gelieferten Waren oder bei speziellen bzw. nicht herkömmlichen Verpackungen erhebt die Auftragnehmerin eine individuelle Palettennutzungs- oder Verpackungsgebühr. Die Auftragnehmerin muss spätestens zum Zeitpunkt des Abschlussberichts die Art des Verpackungsmaterials angeben (z.B. verstärkte oder Einwegpaletten, Sondergröße, Palettenerhöhungsbedarf).
    3. Die in den jeweiligen Anboten angeführten Preise sowie Versandkosten stellen Gesamtpreise dar. Sie beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.

Die anfallenden Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten. Sie sind über eine entsprechend bezeichnete Schaltfläche auf der Website der Auftragnehmerin oder im jeweiligen Anbot aufrufbar, werden im Laufe des Bestellvorganges gesondert ausgewiesen und sind vom Kunden zusätzlich zu tragen, soweit nicht die versandkostenfreie Lieferung zugesagt ist.

  1. Die dem Kunden zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche im Online-Shop auf der Website der Auftragnehmerin oder im jeweiligen Anbot ausgewiesen.
  2. Nach erfolgter Bestellung stellt die Auftragnehmerin eine Rechnung über 50 % des Kaufpreises inkl. USt aus. Der Kunde ist verpflichtet die erste Hälfte des Rechnungsbetrages binnen 5 Werktagen nach Versand der Rechnung zu bezahlen. Der Kunde erkennt an, dass die Auftragnehmerin im Falle eines Zahlungsverzugs von mehr als 5 Werktagen berechtigt ist, die Vertragserfüllung zu verweigern oder den Kaufpreis und den Liefertermin einseitig zu ändern.
  3. Die Auftragnehmerin beginnt erst nach Erhalt der Zahlung des Rechnungsbetrages über 50 % des Kaufpreises mit der Produktion der Erzeugnisse. Gerät der Kunde mit der Zahlung der ersten Hälfte des Kaufpreises in Verzug, wird die Produktion der Erzeugnisse und die Erfüllungsfrist ebenso verzögert.
  4. Die zweite Hälfte des Kaufpreises (Restkaufpreis) wird nach Lieferung der Ware in Rechnung gestellt. Der Kunde verpflichtet sich, die zweite Hälfte des Kaufpreises innerhalb von 5 Werktagen nach Versand der Rechnung per Banküberweisung auf das Konto der Auftragnehmerin oder in bar an die Auftragnehmerin zu bezahlen.
  5. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, so gerät der Kunde in Zahlungsverzug. In diesem Fall ist die Auftragnehmerin berechtigt, pro erfolgter Mahnung Mahnspesen von jeweils  € 20,00 zu verlangen und Verzugszinsen von 1,5 % (monatlich) zu verrechnen.
  6. Bei Versendungen in das Ausland sind die dabei anfallenden Steuern, Zölle, etc. zusätzlich zum ausgewiesenen Preis vom Kunden zu bezahlen.

 

  1. Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung
  2. Das Eigentum an der Ware geht erst nach bestätigtem Eingang der gesamten Kaufsumme, der Versandkosten und allfälliger Nebengebühren auf den Kunden über. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.
  3. Wenn der Kunde ein Unternehmer ist, gilt ergänzend folgendes:

Die Auftragnehmerin behält sich das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.

  1. Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware erwirbt die Auftragnehmerin Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
  2. Der Kunde ist nicht berechtigt, behauptete Gegenforderungen, auch wenn sie auf Grund von Mängelrügen erhoben werden, mit Forderungen der Auftragnehmerin aufzurechnen oder die Zahlung zu verweigern, es sei denn, diese wurden gerichtlich rechtskräftig festgestellt oder von der Auftragnehmerin anerkannt.

 

  • Lieferung, Transport, Versandspesen
    1. Der Versand wird durch von der Auftragnehmerin ausgewählte Versandunternehmen vorgenommen. Sofern es sich beim Kunden um einen Verbraucher handelt, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware während der Versendung erst mit der Übergabe der Ware an den Kunden über, unabhängig davon, ob die Versendung versichert oder unversichert erfolgte. Dies gilt nicht, wenn der Kunde eigenständig ein nicht von der Auftragnehmerin benanntes Transportunternehmen oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person beauftrag hat. Wenn der Kunde Unternehmer ist, erfolgt die Lieferung und Versendung auf seine Gefahr.
    2. Sofern Liefertermine von der Auftragnehmerin genannt werden, sind diese stets unverbindlich, es sei denn, es wurde eine gesonderte schriftliche Vereinbarung über einen gesonderten Liefertermin abgeschlossen. Schadenersatz bei verspäteter Lieferung ist – sofern nicht Vorsatz oder Fahrlässigkeit der Auftragnehmerin vorliegt – ausgeschlossen.
    3. Der Kunde ist verpflichtet, der Auftragnehmerin den Erhalt der Waren und die Erbringung der Dienstleistung unverzüglich schriftlich zu bestätigen, dies kann durch Unterzeichnung des Lieferscheins bzw. durch Erhalt einer Kopie des Lieferscheins oder der Rechnung erfolgen. Wenn der Lieferschein oder ein anderes Begleitdokument zum Zeitpunkt des Erhalts der Lieferung nicht vom Kunden unterschrieben wird bzw. dieser die Unterzeichnung der Dokumente nicht durch andere Weise wie z.B. durch einen Bevollmächtigten, sicherstellt, hat die Nichtunterzeichnung keinen Einfluss auf die tatsächlich erfolgte Lieferung.
    4. Wenn die Auftragnehmerin die Lieferung auf der Grundlage einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung gegen eine Liefergebühr vornimmt, erfolgt diese bis zu dem im Vertrag angegebenen Ort. Die Waren werden sodann neben dem Transportfahrzeug entladen. Das Auspacken liegt in der Verantwortung des Kunden bzw. eines Vertreters des Kunden. Der Kunde ist auch verpflichtet, die Bedingungen für die Abholung und Entladung zu gewährleisten. Die Auftragnehmerin entlädt nur im Falle einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung gegen Zahlung einer Gebühr.
    5. Wenn der Kunde das Entladen an einem anderen Ort anfordert, z.B. in ein Haus oder in eine höhere Etage eines Hauses, müssen die Vertragsteile dies im Voraus gesondert vereinbaren. Wenn dies nicht im Voraus vereinbart wurde, aber am Leistungsort eine solche Forderung besteht, die die Auftragnehmerin zu erfüllen bereit ist, akzeptiert der Kunde, dass die Auftragnehmerin berechtigt ist, die Gebühr einseitig festzusetzen, und der Kunde ist verpflichtet, die Gebühr zu zahlen.
    6. Bei einem gelieferten Produkt ist der Kunde verpflichtet, die Sicherheit des Entladens des Produkts zu gewährleisten und sich auch um die Entladebedingungen zu kümmern. Wenn die Lieferung aus Gründen, die der Sphäre des Kunden zuzuordnen sind, fehlschlägt, ist die Auftragnehmerin berechtigt, das Produkt ohne Wartezeit zurückzunehmen, und der Kunde trägt die zusätzlichen Versandkosten vor Erhalt des Produkts. Wenn die Auftragnehmerin auf Wunsch des Kunden beschließt, vor Ort zu warten, berechnet die Auftragnehmerin eine Ausfallzeitgebühr, die der Kunde vor Ort in bar zu zahlen hat.
    7. Die Zustellgebühr beinhaltet keine Mautgebühren, Kosten für die Abholgenehmigung oder eventuell anfallende Gebühren. Der Kunde ist verpflichtet, die Auftragnehmerin vor der Lieferung schriftlich zu informieren, wenn der Zugang zur Lieferadresse mit einer Genehmigung oder Einschränkung (z.B. Gewicht oder Größe) möglich ist. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Auftragnehmerin erforderlichen Genehmigungen einzuholen.
    8. Für die während der Installation übrig gebliebenen Waren ist die Auftragnehmerin nicht verpflichtet, diese zurückzukaufen. Ein Rückkauf muss von den Vertragsteilen schriftlich (z.B. per E-Mail) unter Angabe des Preises, vereinbart werden. Die Kosten für die Rücksendung der Ware – auch im Falle einer Vereinbarung – trägt der Kunde.
    9. Nach Ablauf von 30 Tagen nach Annahmeverzug ist die Auftragnehmerin nicht verpflichtet, die Ware zu behalten, sondern berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Die Auftragnehmerin hat die Möglichkeit, die Ware weiterzuverkaufen oder zu vernichten. Wenn der Annahmeverzug länger als 30 Tage dauert, wird der bereits vom Kunden bezahlte Vorschuss oder Kaufpreis von der Auftragnehmerin nicht mehr rückerstattet. Hat der Kunde nur eine Vorauszahlung für die Waren geleistet, ist die Auftragnehmerin berechtigt, zusätzlich zur Lagergebühr den vollen Kaufpreis zu verlangen. Wenn der Kunde um Verlängerung des Liefertermins ersucht hat, findet eine Lieferung nur dann statt, wenn der Kunde zusätzlich zum Kaufpreis die gesamten daraus anfallenden Lagergebühren bezahlt.
    10. Allfällige Zölle, Gebühren, Steuern, etc., welche durch Kauf bzw. die Einfuhr der gekauften Artikel durch den Kunden anfallen, sind ausschließlich vom Kunden zu tragen und hält er die Auftragnehmerin diesbezüglich schad- und klaglos.

 

  • Höhere Gewalt
  1. Der Eintritt von Ereignissen, die nicht von der Auftragnehmerin zu vertreten sind, wie höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Produktionsausfall bei Zulieferanten, Unfall im Werk des Herstellers, Situationen aufgrund einer neuen oder wiederkehrenden Virusepidemie, etc., infolgedessen auferlegte Beschränkungen, Produktionsschwierigkeiten, Transportbehinderungen, Mangel an Arbeitskräften oder Materialien, hemmen den Ablauf von (allenfalls vereinbarten) Lieferfristen um die jeweilige Dauer des Ereignisses.
  2. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung für die Auftragnehmerin unmöglich oder unzumutbar, so wird die Auftragnehmerin im Sinne einer einvernehmlichen Vertragsauflösung von der Lieferverpflichtung freigestellt, ohne dass der Kunde daraus Ansprüche, aus welchem Rechtsgrund auch immer, gegenüber der Auftragnehmerin ableiten kann. Die Auftragnehmerin wird den Kunden unverzüglich benachrichtigen und wird eine Rückabwicklung des Kaufvertrages vorgenommen werden.

 

  • Rückkauf von Waren
  1. Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, aus welchem Grund auch immer, die bereits vom Kunden bestellten Paletten zurückzunehmen oder zurückzukaufen, sofern die Vertragsteile nichts anderes schriftlich vereinbart haben.
  2. Für den Fall eines vereinbarten Rückkaufs, entscheidet die Auftragnehmerin nach Überprüfung des Palettenzustands über den Rückkauf- bzw. Rücknahmepreis. Voraussetzung des Rückkaufs bzw. der Rücknahme der Paletten ist die Vorlage der Originalrechnung über den Kauf durch den Kunden. Retoursendungen müssen in Originalverpackung und am selben Transportweg wie die Lieferung erfolgen. Die Versandkosten sind jedenfalls (auch bei teilweiser oder kompletter Rücksendung der Ware) vom Kunden zu tragen.
  3. Der Kauf bzw. die Rücknahme von beschädigten Paletten durch die Auftragnehmerin ist

 

  1. Rügepflicht
  2. Die Ware ist nach Übernahme bzw. Ablieferung beim Kunden unverzüglich von diesem zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind der Auftragnehmerin unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen nach Übernahme bzw. Ablieferung, schriftlich (z.B. per E-Mail) unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels bekannt zu geben. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, so geht er seiner Gewährleistungsansprüche verlustig. Überdies kommt es zu einer Beweislastumkehr.
  3. Die Auftragnehmerin hat dem Kunden die Möglichkeit zu geben, die bestellten Produkte vor der Lieferung auf Quantität und Qualität zu prüfen. Der Kunde muss seine Anfrage auf Inspektion jedoch mindestens eine Woche vor dem Liefertermin schriftlich stellen (z.B. per E-Mail). Aufgrund der Inspektion und Demontage der Paletten fallen jedoch zusätzliche Kosten an, sodass die Zahlung der anfallenden Kosten im Voraus durch den Kunden zu erfolgen hat.

 

  • Gewährleistung, Schadenersatz
    1. Sämtliche von der Auftragnehmerin angebotenen und hergestellten Waren werden in Handarbeit gefertigt. Es ist daher jedenfalls zu erwarten, dass Abweichungen in Farbe, Größe, Oberfläche, etc. zu allfälligen Abbildungen gegeben sind; dies hat den Grund darin, dass es sich bei den von der Auftragnehmerin verwendeten Materialien um Naturprodukte handelt, die in Handarbeit hergestellt werden. Die in den Prospekten und im Online-Shop dargestellten Produkte stellen daher nur ähnliche Waren dar und sind unverbindlich. Aus allfälligen, den Verwendungszweck nicht beeinträchtigenden Abweichungen können keinerlei Ansprüche des Kunden abgeleitet werden; diese stellen keine Mängel dar. Die Auftragnehmerin bemüht sich jedoch, dass sie den Abbildungen im Online-Shop möglichst nahekommende Waren an den Kunden übersendet.
    2. Bei den von der Auftragnehmerin angebotenen Waren handelt es sich unter anderem um Fliesen. Unregelmäßigkeiten sind Material- und/oder produktionsbedingt und machen jedes Stück zu einem Unikat. Der Kunde erkennt an, dass er Handwerksprodukte erwirbt, bei denen es sich fast immer um minimale Unterschiede in Farbe, Helligkeit, Ton, Porosität und Muster des bestellten Produkts handelt. Die Auftragnehmerin schließt daher jegliche Gewährleistungsansprüche und Einwände diesbezüglich aus.
  1. Dem Kunden ist auch bekannt, dass die Produkte von der Auftragnehmerin hergestellt werden und die vermarkteten Zement-, Ton-, Fliesen- und Betonprodukte, in Bezug auf Farbe und Oberfläche natürlichen Schwankungen unterliegen. Unter den einzelnen Produktionen, z.B. selbst innerhalb einer Familie, die aus einer Betonmischung gemischt wird, kann es zu kleinen Unterschieden in Oberfläche und Farbe kommen, dies unterstreicht jedoch nur die natürliche Natur der Steine und Gehwege. Bei diesen Auswirkungen natürlichen Ursprungs sowie bei Beton-, Kalkstein-, Marmor- und Tonprodukten kann der mögliche geringe Gewichtsunterschied nicht die Grundlage für einen Qualitätsgarantieanspruch sein.
  2. Wetter- und Oberflächenbehandlung können die Oberfläche und Farbe von Pflastersteinen und Steinen verändern. Fremdpartikel, wie z.B. nasser Laub, Erde, Pollen, Rauch, Luftverschmutzungen usw. können Verfärbungen verursachen. Die hellen Flecken und grauen Schleier, die sich manchmal auf Betonprodukten bilden, werden als Kalkstein bezeichnet, der technisch unvermeidbar ist und normalerweise aufgrund des Wetters wieder verschwindet. Betonprodukte haben – genau wie natürliche Kalksteine, Marmor – eine gewisse Porosität. Die Poren müssen anschließend versiegelt werden, wofür auch geeignete Imprägnier- und Oberflächenbehandlungsmittel von der BrigitteHome GmbH erhältlich sind.
  3. Der Kunde wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Verwendung von Oberflächenbehandlungsmitteln zu Änderungen bestimmter Farben, Töne und Oberflächenlicht führen kann. Dies sind keine Mängel, sondern natürliche Materialien. Abweichungen durch von der Auftragnehmerin nicht empfohlene Oberflächenbehandlungsmaterialien können nicht Gegenstand von Gewährleistungsansprüchen werden.
  4. Die Qualitätskontrolle ist ein wesentlicher Bestandteil der Fliesenarbeiten: Vor dem Verbau müssen die Verpackungen geöffnet und die Platten ausgepackt werden, um die Einhaltung der Bestellung, den einheitlichen Farbton, die Auftragsoberfläche und das ästhetische Erscheinungsbild sicherzustellen. Die Auftragnehmerin macht den Kunden darauf aufmerksam, die bestellten Abdeckungen auf einer trockenen, sicheren Oberfläche zu installieren, sie auf dem gewünschten Sortiment zu gestalten, die Abdeckungsverteilung zu fotografieren und beim Abdeckgerät ein entsprechendes Layout anzufordern.
  5. Beschwerden werden von der Auftragnehmerin nur dann akzeptiert, wenn sie zum Zeitpunkt der Lieferung nicht überprüfbar und erkennbar waren. Diese Einwände müssen der Auftragnehmerin unverzüglich (innerhalb eines Werktages) unmittelbar nach ihrer Entdeckung zusammen mit der Vorlage der Rechnung, dem Lieferschein – mindestens einer Kopie – mit einer Beschreibung des durch Fotos und den Garantieanspruch gestützten Widerspruchs mitgeteilt werden. Der Auftragnehmerin ist es möglich, die fehlerhaften Waren und die Verkleidungsarbeiten zu dem von ihr festgelegten Zeitpunkt zu überprüfen.
  6. Wenn der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Klausel nicht nachkommt oder die Frist nicht einhält, ist die Auftragnehmerin nicht verpflichtet, den Widerspruch anzunehmen und zu prüfen.
  7. Eine Ware, für das eine Qualitätsbeschwerde vorliegt, darf nicht installiert werden. Der Mangel muss für die Auftragnehmerin vollständig sichtbar und überprüfbar sein. Die Auftragnehmerin haftet nicht für eine Ware, das von einem Qualitätsmangel betroffen ist, der mit dem betroffenen Defekt installiert wurde, und erst anschließend vom Kunden bemerkt oder angezeigt wird.
  8. Die Auftragnehmerin macht den Kunden auch darauf aufmerksam, dass dieser bei natürlichem Verschleiß, vorsätzlicher oder unachtsamer Handhabung, übermäßiger Belastung, unangemessener, intoleranter Oberflächenbehandlung oder anderem (Hilfs-) Material keinen Anspruch gegen die Auftragnehmerin erheben kann.
  9. Mit Ausnahme des Kunden ist die Haftung der Auftragnehmerin für indirekte Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, usw. ist ausgeschlossen. Der Haftungsumfang ist mit Ausnahme des Kunden auf den Wert und die Höhe des vom Schaden betroffenen Vertrages begrenzt. Die Begrenzung der Höhe der Entschädigung gilt nicht für Schäden, die von der Auftragnehmerin durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder kriminelle Handlungen verursacht wurden, oder für Schäden, die durch Gesundheit, Leben oder körperliche Unversehrtheit verursacht wurden.
  10. Die Auftragnehmerin ist im Falle einer berechtigten Mängelrüge befugt, innerhalb angemessener Frist nach ihrer Wahl entweder Verbesserung zu bewirken, das Fehlende nachzutragen oder die Ware zu ersetzen. Im Falle der rechtzeitigen Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden bzw. einer Ersatzlieferung sind darüber hinausgehende Ansprüche wie Aufhebung des Vertrages, Preisminderung, Schadenersatz, etc. ausdrücklich ausgeschlossen.
  11. Mängel, welche nicht von der Auftragnehmerin zu vertreten sind, sind jedenfalls von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen.
  12. Gewährleistungsansprüche sind umgehend nach Erkennen des Mangels geltend zu machen; es gelten die gesetzliche Gewährleistungsfrist sowie die gesetzlichen Beweislastregeln.

Erfolgt die Lieferung an einen Unternehmer im Sinne des UGB, trifft diesen eine sofortige Überprüfungs- und Mängelrügeverpflichtung.

  1. Schadenersatzansprüche sind bei leichter Fahrlässigkeit jedenfalls ausgeschlossen. Für Mangelfolgeschäden wird jegliche Haftung ausgeschlossen.

 

  • Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Vertragssprache
    1. Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Leistungserfolg einzutreten hat. Zahlungsort für alle Leistungen ist der Sitz der Auftragnehmerin.
    2. Auf sämtliche im Rahmen dieser AGB abgeschlossenen Verträge ist österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen (insbesondere des IPRG und EVÜ) anzuwenden. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausdrücklich ausgeschlossen.
    3. Für sämtliche aus diesem Vertrag entstehende Streitigkeiten wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich in Betracht kommenden Gerichts am Sitz der Auftragnehmerin vereinbart.
    4. Die Vertragssprache ist Deutsch.

 

  • Datenschutz, Sonstiges
    1. Die vom Kunden im Rahmen des Bestellvorgangs übermittelten Daten werden im Wege der Datenverarbeitung von der Auftragnehmerin gespeichert und vertraulich behandelt. Daten an Dritte werden lediglich zu Zwecken der Bestellabwicklung weitergegeben. Der Kunde erteilt durch Akzeptanz dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Erstellung eines Anbots an die Auftragnehmerin sein ausdrückliches Einverständnis, dass seine personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Alter, Adresse, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindung, Bestellungen, etc. automationsgestützt verarbeitet und gespeichert und von der Auftragnehmerin verwendet werden.
    2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen, Ergänzungen sowie die einvernehmliche Aufhebung von Verträgen bedürfen der Schriftform. Die Aufhebung dieser Schriftformklausel ist nur schriftlich möglich. Das Schriftformerfordernis wird auch durch E-Mail und/oder Fax erfüllt.
    3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder unwirksam werden oder sollte sich eine Regelungslücke herausstellen, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die wirtschaftlich der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommende zulässige Bestimmung; gleiches gilt, wenn die Bestimmungen dieser AGB eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.
    4. Bei jenen Rechtsgeschäften, welche sich auf Seiten des Vertragspartners der Auftragnehmerin als Verbrauchergeschäfte im Sinne des KSchG darstellen, gelten diese AGB insoweit, als diesen keine zwingenden gesetzlichen Normen entgegenstehen; diesfalls gilt auch die salvatorische Klausel gem. XIII.3. dieser AGB.